Information vom Steueramt

Öffentliche Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2026

1.  Steuerfestsetzung
Der Gemeinderat hat durch Satzung über die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer vom 16. Dezember 2024 die Hebesätze für die Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 fest
gesetzt auf- 460 v. H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und- 290 v. H. für die Grundstücke (Grundsteuer B).
Die Hebesätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 51 Abs. 3 Landesgrundsteuergesetz 
(LGrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in derselben Höhe wie für das Kalenderjahr 2025 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zuge
gangen wäre. Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüp
fend an den Messbescheid des Finanzamts ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.

2.  Zahlungsaufforderung
Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer für das Jahr 2026 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor 
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Gemeindekasse zu überweisen.

3.  Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch bei der Gemeinde Rot an 
der Rot erhoben werden.


 
 
 
  
 
 
 
 
 
  
 
 
  
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
    
 
Andreas Maaß
Bürgermeister 
Auskunft
Auskünfte erteilt Ihnen das Steueramt der Gemeinde Rot an der 
Rot, Klosterhof 14, Zimmer 7, 88430 Rot an der Rot, Tel. 08395 
9405-32, E-Mail: finanzverwaltung@rot.de.