Rauchverbot an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs ab 1. Juni 2026

Zum 1. Juni 2026 trat das geänderte Landesnichtraucherschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg in Kraft

Mit der Änderung wurde ein Rauchverbot an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) eingeführt. 
Diese Änderung dient dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Gefahren durch Zigaretten, Zigarren, und Zigarillos sowie E-Zigaretten und ähnliche Produkte. Das Verbot erstreckt sich über alle Bushaltestellen des ÖPNV. Die Bevölkerung wird deshalb gebeten, das Verbot zu beachten. 
An den Bushaltestellen im Gemeindegebiet werden entsprechende Aufkleber angebracht, die auf die neue Regelung hinweisen. 

Ihr Bürgermeisteramt