Aufforderung zur Grund- und Gewerbesteuerzahlung
Am 15. August werden zur Zahlung fällig:
a) Grundsteuer 3. Vierteljahresrate 2026
Die Höhe dieser Rate geht aus dem Grundsteuerbescheid 2026 hervor, der so lange seine Gültigkeit behält, bis ein neuer Grundsteuerbescheid zugestellt wird. Bitte bewahren Sie den Bescheid deshalb sorgfältig auf. Diese Grundsteuer - Zahlungsaufforderung gilt nicht für Steuerpflichtige, die der Gemeinde eine Einzugsermächtigung erteilt haben und die Jahreszahler.
Sollte Ihnen der zu entrichtende Betrag nicht klar sein, können Sie sich unter Tel. 9405-32 erkundigen.
Auf dem letzten aktuellen Grundsteuerbescheid werden die „Fälligkeiten im laufenden Jahr“ sowie die „Fälligkeiten in künftigen Jahren“ dargestellt. Die Fälligkeiten werden jeweils pro Objekt errechnet.
b) Gewerbesteuer 3. Vierteljahresrate 2026
Die Höhe dieser Rate ergibt sich aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid oder aus einem gesonderten Vorauszahlungsbescheid.
Die Steuer- und Gebührenpflichtigen werden an die Zahlungstermine erinnert. Säumniszuschläge müssen berechnet werden, wenn die Steuern 3 Tage nach Ablauf des Zahlungstermins noch nicht bei der Gemeindekasse eingegangen sind. Im Falle einer Mahnung muss außerdem eine Mahngebühr erhoben werden. Wir bitten, die Steuerbeträge unter Angabe des Kassenzeichens auf dem Bescheid, auf eines unserer Konten zu bezahlen. Entweder auf unser Konto bei der Kreissparkasse Biberach: BIC: SBCRDE66XXX - IBAN: DE48 6545 0070 0008 9133 57 oder auf unser Konto bei der VB Allgäu Oberschwaben: BIC: GENODES1LEU - IBAN: DE81 6509 1040 0080 0890 03. Soweit der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung/ SEPA-Last
schriftmandat vorliegt, wird der fällige Betrag am 15. August 2026 auf Ihrem Konto belastet.
Bürgermeisteramt
.jpg?f=%2Fsite%2FRot-an-der-Rot%2Fget%2Fparams_E1199283739%2F23615000%2FFr%25C3%25BChling%2520Oberes%2520Tor%2520%25283%2529.jpg&w=990&h=330&m=C)