Aufforderung zur Grund- und Gewerbesteuerzahlung
Am 15. Mai werden zur Zahlung fällig:
a) Grundsteuer 2. Vierteljahresrate 2026
Die Höhe dieser Rate geht aus dem Grundsteuer
bescheid 2025 hervor, der so lange seine Gültigkeit behält, bis ein neuer Grundsteuerbescheid zugestellt wird. Bitte bewahren Sie den Bescheid deshalb sorgfältig auf. Diese Grundsteuer - Zahlungsaufforderung gilt nicht für Steuerpflichtige, die der Gemeinde eine Einzugsermächtigung erteilt haben und die Jahreszahler. Sollte Ihnen der zu entrichtende Betrag nicht klar sein, können Sie sich unter Tel. 9405-32 erkundigen. Auf dem letzten aktuellen Grundsteuerbescheid werden die „Fälligkeiten im laufenden Jahr“ sowie die „Fälligkeiten in künftigen Jahren“ dargestellt. Die Fälligkeiten werden jeweils pro Objekt errechnet.
b) Gewerbesteuer 2. Vierteljahresrate 2026
Die Höhe dieser Rate ergibt sich aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid oder aus einem gesonderten Vorauszahlungsbescheid. Die Steuer- und Gebührenpflichtigen werden an die Zahlungstermine erinnert. Säumniszuschläge müssen berechnet werden, wenn die Steuern 3 Tage nach Ablauf des Zahlungstermins noch nicht bei der Gemeindekasse eingegangen sind. Im Falle einer Mahnung muss außerdem eine Mahngebühr erhoben werden. Wir bitten, die Steuerbeträge unter Angabe des Kassenzeichens auf Ihrem Bescheid auf eines unserer Konten zu überweisen. Entweder auf unser Konto bei der Deutschen Bank: BIC: DEUTDESS630 - IBAN: DE06630700880078330800 oder auf unser Konto bei der VB Allgäu Oberschwaben: BIC: GENODES1LEU - IBAN: DE81 6509 1040 0080 0890 03. Soweit der Gemeindekasse eine Einzugsermächtigung/ SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird der fällige Betrag am 15. Mai 2026 auf Ihrem Konto belastet.
Bürgermeisteramt
.jpg?f=%2Fsite%2FRot-an-der-Rot%2Fget%2Fparams_E1199283739%2F23615000%2FFr%25C3%25BChling%2520Oberes%2520Tor%2520%25283%2529.jpg&w=990&h=330&m=C)