Neues Landesgaststättengesetz

Formular zur Anzeige nach § 2 Abs. 2 steht hier auf der Homepage der Gemeinde zur Verfügung

Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein neues Landesgaststättengesetz (LGastG) in Baden-Württemberg. Durch die Gesetzesänderung entfällt seit diesem Jahr die Erlaubnispflicht im Bereich der bisherigen Gestattungen und wird durch ein Anzeigeverfahren ersetzt. Dies betrifft beispielsweise die gastgewerblichen Tätigkeiten anlässlich von Veranstaltungen oder anderen Anlässen der Vereine. Für ein vorübergehendes Gaststättengewerbe wie Feste, Märkte, etc. besteht nunmehr eine Anzeigepflicht für die Veranstalter (§ 2 Abs. 2 LGastG). Die Gemeinde stellt hierfür ab sofort auf ihrer Homepage unter dem Reiter „Rathaus -> Bürgerservice -> Gemeindeformulare --> Ordnungs- und Gewerbeamt" ein Formular zur Anzeige nach § 2 Abs. 2 LGastG zur Verfügung. Die Anzeige für eine Veranstaltung muss spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei der Gemeindeverwaltung zur Übermittlung an die beteiligten Behörden eingehen. Eine Unterschrift des Veranstalters auf der Anzeige ist nicht notwendig. Die Gemeinde weist darauf hin, dass es sich beim Verzug dieser Frist um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Zum Versand der Anzeige verwenden Sie bitte die E-Mail-Adresse ros@rot.de, für Ellwangen und Haslach die E-Mail-Adresse der jeweiligen Ortsverwaltung (ov-ellwangen@netcom-mail.de bzw. ov-haslach@netcom-mail.de). 
Bürgermeisteramt