Schöffenwahl und Jugendschöffenwahl 2023
Bis Ende 2023 werden neue Schöffen und Jugendschöffen für eine fünfjährige Amtszeit ab 01.01.2024 gewählt. Bewerbungen bei der Gemeindeverwaltung sind bereits jetzt möglich. Um dieses Ehrenamt auszuüben, ist kein juristisches Fachwissen nötig, Alltags- und Lebenserfahrung sowie Menschenkenntnis sind hingegen von großer Bedeutung.
Bewerbungsformular zum Download: Jugendschöffenwahl 2023 (45,1 KiB)
Aufgaben als Schöffe: Schöffinnen und Schöffen übernehmen mit ihrem Amt eine verantwortungsvolle Aufgabe in der Strafrechtspflege. Sie konkretisieren und bestätigen in ihrem Mitwirken im Strafprozess die Urteilsformel „Im Namen des Volkes“. Durch sie werden die Bürgerinnen und Bürger an der Rechtsfindung beteiligt. Die Schöffen sind somit Vermittler/innen zwischen Justiz und Bevölkerung und wirken auf eine demokratische und bürgernahe Rechtsprechung hin, sie sind ein wichtiges Element der Unabhängigkeit der Justiz. Schöffinnen/Schöffen sind wie Berufsrichter/innen nur dem Gesetz unterstellt, sie üben während der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht aus. Über Schuld und Strafe von Angeklagten wird gemeinsam entschieden, somit stehen die Schöffinnen/Schöffen vor verantwortungsvollen Aufgaben. Die Jugendschöffen/innen sind dabei, anders als die Hauptschöffen, in den Jugendkammern und somit im Jugendstrafrecht tätig.
Wahlverfahren ist geregelt: Die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen erfolgt durch den bei jedem Amtsgericht zusammentretenden Wahlausschuss. Grundlagen für die Wahl bilden die von den Kommunen zur Verfügung gestellten Vorschlagslisten.
Bewerber/innen aus Rot an der Rot gesucht: Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Rot an der Rot wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, das zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige, wie beispielsweise Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer oder Strafvollzugsbedienstete sowie Religionsdiener, sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Organisiert wird die Wahl der Jugendschöffen vom Landratsamt Biberach – Kreisjugendamt – Rollinstraße 18, 88400 Biberach.
Bewerbung ab sofort möglich: Interessenten für das Amt des Schöffen bzw. Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 09. April 2023 an das Bürgermeisteramt, Klosterhof 14, 88430 Rot an der Rot. Das entsprechende Bewerbungsformular finden Sie auf unserer Homepage www.rot.de und liegt auf dem Rathaus bzw. auf den Ortsverwaltungen aus. Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Frau Wachter; Tel.: 08395 9405 11, Mail: wachter@rot.de.