| Auf 31. August 2010 wird die 4. Vorauszahlungsrate für Wasser- und Abwassergebühren fällig. Die Höhe ist auf der letzten Abrechnung angegeben. | ||||||
| Die Gebührenpflichtigen werden an den Zahlungstermin erinnert. Eine gesonderte Abschlagsrechnung wird nicht erstellt. Bitte kommen Sie fristgerecht Ihren Zahlungsverpflichtungen nach. Für Steuern und Abgaben, die 3 Tage nach Ablauf des Fälligkeitstermins noch nicht bei der Gemeindekasse eingegangen sind, sind nach der Abgabenordnung Säumniszuschläge zu berechnen. Im Falle einer Mahnung muss außerdem eine Mahngebühr erhoben werden. Bitte geben Sie auf der Überweisung oder Einzahlung das Buchungszeichen Ihrer letzten Jahresabrechnung an (5.8888.??????.?). Wenn Ihnen die Höhe des Abschlagsbetrages nicht klar ist, können Sie diesen unter Tel. Nr. 9405-17 erfahren. | ||||||
| Soweit der Gemeindekasse eine Abbuchungsermächtigung vorliegt, wird der fällige Betrag fristgerecht von Ihrem Konto abgebucht. | ||||||
| Vormerkung: Die nächste Abschlagsfälligkeit ist am 31. Oktober | ||||||
| Bürgermeisteramt | ||||||
17.08.2010 Hinweis auf die Fälligkeit der Vorauszahlungsrate für Wasser und Abwasser
Am 31. August 2010 wird die 4. Vorauszahlungsrate für Wasser- und Abwassergebühren....
