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Aufforderung zur Grund- und Gewerbesteuerzahlung |
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Am 15. August werden zur Zahlung fällig: |
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a) Grundsteuer 3. Vierteljahresrate 2010 |
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Die Höhe dieser Rate geht aus dem Grundsteuerbescheid 2005 oder einem danach ergangenen Änderungsbescheid hervor. Der Bescheid 2005 gilt bis zu einer Änderung weiter. Diese Grundsteuer - Zahlungsaufforderung gilt nicht für Steuerpflichtige, die der Gemeinde eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben und die Jahreszahler. Sollte Ihnen der zu entrichtende Betrag nicht klar sein, können Sie sich bei Frau Geißler 9405-17 erkundigen. |
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b) Gewerbesteuer 3. Vierteljahresrate 2010 |
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Die Höhe dieser Rate ergibt sich aus dem letzten Gewerbesteuerbescheid oder aus einem gesonderten Vorauszahlungsbescheid. |
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Die Steuer- und Gebührenpflichtigen werden an die Zahlungstermine erinnert. Säumniszuschläge müssen berechnet werden, wenn die Steuern 3 Tage nach Ablauf des Zahlungstermins noch nicht bei der Gemeindekasse eingegangen sind. Im Falle einer Mahnung muss außerdem eine Mahngebühr erhoben werden. Wir bitten, die Steuerbeträge auf eines unserer Konten zu bezahlen, unter Angabe des Buchungszeichens auf dem Bescheid. Soweit der Gemeindekasse eine Abbuchungsermächtigung vorliegt, wird der fällige Betrag von Ihrem Konto abgebucht. |
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Bürgermeisteramt |
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