Haben Sie noch gültige Ausweispapiere ???
Das Bürgermeisteramt empfiehlt, regelmäßig und ganz besonders rechtzeitig vor Beginn einer geplanten Reise, auf die Gültigkeit der Ausweispapiere zu achten.
Das Ausstellen von Personalausweisen und Reisepässen dauert in der Regel etwa
3 bis 5 Wochen. Mit Ansteigen der Bearbeitungszeit ist erfahrungsgemäß zu Beginn der Reisesaison zu rechnen. Die Verlängerung abgelaufener bzw. ungültig gewordener Personalausweise und Reisepässe ist nicht mehr möglich! Daher könnte, wenn die Ausstellung von Ausweispapieren nicht rechtzeitig beantragt wird, der termingerechte Ablauf eines Urlaubs gefährdet werden.
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Schauen Sie deshalb nach, ob Ihre Reisepapiere noch die erforderliche Gültigkeitsdauer besitzen!!!
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Denken Sie bitte auch daran, dass bei Banken, Behörden (z. B. Landratsamt/Kfz-Stelle), Rentenversicherungen, Notar usw. ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden muss!!!
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Einreise in die USA und anderer Länder:
Bitte denken Sie daran, dass die visumfreie Einreise in die USA nur noch mit einem maschinenlesbaren Reisepass (bordeauxfarben) möglich ist, vorläufige Reisepässe und Kinderreisepasse benötigen evtl. ein Visum.
Bitte denken Sie unbedingt daran, da die Beantragung eines Visums einige Wochen dauert!!!
Die „alten“ (grünen) Kinderausweise werden nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert!!!
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Auch schreiben einige Länder ein Mindestgültigkeitsdatum der Ausweispapiere bei Einreise vor, das heißt, dass bestimmte Dokumente beispielsweise noch mindestens ½ Jahr gültig sein müssen, obwohl der eigentliche Urlaub/Geschäftsreise nicht so lange dauert.
Weitere Informationen hierzu sowie Visa-Voraussetzungen und Beratungen erhalten Sie bei Ihrem Reisebüro, bei Ihrer Fluggesellschaft oder unter folgenden Internet-Adressen: www.auswaertiges-amt.de (Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland) oder www.usembassy.de (US-Botschaft in Deutschland).
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Bei Abholung Ihrer Ausweispapiere können Sie mit Hilfe einer Vollmacht auch eine andere Person beauftragen, Ihre Ausweispapiere abzuholen. Bringen Sie jedoch bitte immer die alten Dokumente mit. Wenn diese nicht vorgelegt werden, dann können wir die Neuen nicht herausgeben!!
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Anträge auf Ausstellung von Personalausweisen, Reisepässen und Kinderreisepässen (Ausnahme: Säuglinge/Kleinkinder) können nur persönlich gestellt werden.
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Reisepässe (e-Pass) können nur bei der Gemeindeverwaltung in Rot an der Rot beantragt werden!!! Bringen Sie dazu bitte das biometrie-taugliche Passfoto mit.
Die Beantragung eines Reisepasses bei der Gemeindeverwaltung Rot an der Rot, dauert ca. 5 Minuten, da Fingerabdrücke genommen werden müssen.
Weitere Änderung bei Verlängerung von Kinderreisepässen!!!
Vorraussetzung für die Verlängerung von Kinderreisepässen ist, dass die Dokumente noch gültig sein müssen, das heißt, dass eine Verlängerung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht mehr zulässig ist.
Wir bitten deshalb darum, frühzeitig vor Ablauf des Kinderreisepasses – diesen auf das Bürgermeisteramt oder die Ortsverwaltungen zu bringen, um ihn verlängern zu lassen. Bitte bringen Sie dabei auch wieder ein aktuelles biometrie-taugliches Passfoto und den Kinderreisepass mit.
Infos zum „Neuen Personalausweis“
Ab November 2010 wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis ablösen.
Die vielleicht interessanteste neue Eigenschaft ist der elektronische Identitätsnachweis, der die Sicherheit und den Komfort von E-Business und E-Government für alle deutlich erhöhen soll.
Die neue Dokumentengeneration wird die herkömmlichen Anwendungen des Ausweises um elektronische Funktionen ergänzen. Die Daten, die heute optisch vom Dokument ablesbar sind, sollen zukünftig in einem Ausweis-Chip gespeichert werden. Damit können sich die Ausweisinhaber im Internet elektronisch ausweisen – sowohl gegenüber Behörden im
E-Government als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Dienstleistungsanbietern, beispielsweise bei Online-Shopping, Online-Banking oder beim Online-Kauf von Tickets. Gleichzeitig erhält der Ausweisinhaber über ein Zertifikat die Bestätigung, dass die von ihm aufgerufene Website auch dazu berechtigt ist, seine Daten abzufragen.
E-Government als auch gegenüber privatwirtschaftlichen Dienstleistungsanbietern, beispielsweise bei Online-Shopping, Online-Banking oder beim Online-Kauf von Tickets. Gleichzeitig erhält der Ausweisinhaber über ein Zertifikat die Bestätigung, dass die von ihm aufgerufene Website auch dazu berechtigt ist, seine Daten abzufragen.
- Ausweis im Internet: Der neue Personalausweis ist mit der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ausgerüstet. Damit können Prozesse wie Log-in, Adressverifikation und Altersnachweis wirtschaftlicher und schneller realisiert werden. Ein besonderer Schwerpunkt wurde auf den Schutz persönlicher Daten gelegt: Nur berechtigte Anbieter von Dienstleistungen dürfen die Daten des Ausweises abfragen. Der Ausweisinhaber selbst behält die volle Kontrolle darüber, welche seiner persönlichen Daten an den Anbieter übermittelt werden. Aufgrund seines Sicherheitskonzeptes hilft der neue Personalausweis, Internetkriminalität zu bekämpfen und das Vertrauen der Bevölkerung in elektronische Transaktionen zu steigern. Er stärkt den Schutz vor Identitätsdiebstahl und bietet neue benutzerfreundliche Möglichkeiten für die Umsetzung des Jugendschutzes, letzteres unter anderem auch an Automaten, beispielsweise beim Zigarettenkauf.
- Elektronische Signatur: Die Ausweisinhaber können ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur auf ihren Personalausweis laden. Damit sollen auch Dienste, die eine eigenhändige Unterschrift erfordern, medienbruchfrei, sicher und preiswert auf dem elektronischen Wege in Anspruch genommen werden.
- Sicheres Reisedokument: Für hoheitliche Kontrollen an Grenzen und im Inland – und nur für diese – ist die Biometriefunktion zur Identitätsfeststellung vorgesehen: Das digitale Foto wird in allen Personalausweisen enthalten sein. Zwei Fingerabdrücke können auf freiwilliger Basis ebenfalls im Chip gespeichert werden. Damit kann der elektronische Personalausweis ähnlich wie der elektronische Reisepass als sicheres Reisedokument eingesetzt werden. Beide Merkmale ermöglichen eine effiziente und sichere Unterstützung der Personenkontrolle, insbesondere zur Bekämpfung von Betrugsversuchen, bei denen verlorene oder gestohlene Dokumente gezielt durch fremde Personen verwendet werden.
Personalausweise die schon vor dem 1. November 2010 beantragt wurden, behalten weiterhin Ihre Gültigkeit, d. h., dass sie nicht „erneuert“ werden müssen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das
Vielen Dank Ihr Passamt!
