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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Rot an der Rot für das Haushaltsjahr 2010 |
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Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden - Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (Ges.Bl.S.581) hat der Gemeinderat am 12. April 2010 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen:
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| § 1 Haushaltsplan | ||||
| Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit | ||||
| 1. | den Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je | 11.383.556 € | ||
| davon im Verwaltungshaushalt | 7.372.556 € | |||
| im Vermögenshaushalt | 4.011.000 € | |||
| 2. | dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen | |||
| für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | ||||
| (Kreditermächtigung) in Höhe von | 1.660.000 € | |||
| 3. | dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | |||
| in Höhe von | 0 € | |||
| § 2 Kassenkreditermächtigung | ||||
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf | 1.000.000 € | |||
| festgesetzt. | ||||
| § 3 Realsteuerhebesätze | ||||
| Die Realsteuerhebesätze für das Jahr 2009 betragen lt. Steuersatzung vom 28. November 1994 | ||||
| zuletzt geändert am 06.Dezember.2004 | ||||
| 1. | für die Grundsteuer | |||
| a) für Land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 330 v.H. | |||
| b) für alle sonstigen Grundstücke (Grundsteuer B) | 320 v.H. | |||
| der Steuermessbeträge | ||||
| 2. | für die Gewerbesteuer | 340 v.H. | ||
| der Steuermessbeträge | ||||
| Ausgefertigt, Rot a.d. Rot, den 12.04.2010 | ||||
| gez. Balle, Bürgermeister | ||||
| I. | ||||
| Das Landratsamt Biberach hat mit Erlass vom 03.05.2010 AZ.: 10-902.41/923.22/923.61 die Gesetzmäßigkeit obiger Haushaltssatzung bestätigt. | ||||
| Die geplante Kreditaufnahme wurde nach § 87 Abs. 2 GemO genehmig. Der festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite ist nach § 89 Abs. 2 GemO genehmigungsfrei. | ||||
| II. | ||||
| Die Haushaltssatzung wird hiermit gem. § 81 Abs. 3 GemO öffentlich bekanntgemacht. Gleichzeitig liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom | ||||
| Montag 17. Mai 2010 bis Mittwoch 26. Mai 2010 -je einschließlich- | ||||
| während der üblichen Dienststunden auf dem Rathaus in Rot an der Rot, Klosterhof 14, Zimmer Nr. 7, zur Einsichtnahme öffentlich aus. | ||||
| Hinweis: | ||||
| Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden - Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. | ||||
| Rot a.d. Rot, den 06.05.2010. | ||||
| gez. Balle, Bürgermeister | ||||
