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27.04.2010 Grundstückverkehrsgesetz



Nach dem Grundstückverkehrsgesetz ist über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden Grundeigentums zu entscheiden:

 

Gemarkung: Haslach, Gewann, Zollerhof 1

Flst. Nr. 165/1, Fläche 73894 m², Nutzung: Landwirtschaftsfläche, Waldfläche

 

Gemarkung Haslach, Gewann: St. Georg

Flst. Nr. 165/2 und 165/3, Fläche 79228, Nutzung Landwirtschaftsfläche

 

Aufstockungsbedürftige Landwirte, die am Erwerb der gesamten Fläche (15,3122 ha) interessiert sind, können ihr Interesse unter Angabe der Kaufpreisvorstellung dem Landratsamt Biberach - Untere Landwirtschaftsbehörde, Landwirtschaftsamt, Bergerhauser Str. 36, 88400 Biberach bis zum 07.05.2010 schriftlich mitteilen.

 

Bitte folgendes Aktenzeichen angeben: 4110 8481.02/0122-2010

 

 

Desweiteren ist noch über nachstehenden Grundeigentum zu entscheiden:

 

Gemarkung Rot, Gewann: Krummbach

Flst. Nr. 339, Fläche 84100 m², Nutzung Landwirtschaftsfläche

 

Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Interesse unter Angaben der Kaufpreisvorstellung dem Landratsamt Biberach - Untere Naturschutzbehörde, Landwirtschaftsamt, Bergerhauser Str. 36, 88400 Biberach bis zum 07.05.2010 schriftlich mitteilen.

 

Bitte folgendes Aktenzeichen angeben: 4110 8481.02-1/0001-2010

 

 

 

 



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