Änderung der Landesfischereiverordnung
Mit Wirkung vom 19. März 2010 ist nun die Änderung der Landesfischereiverordnung in Kraft getreten.
Zum einen wurde die Fischereiabgabe von 6,00 € auf 8,00 € erhöht. Zum anderen wurden die Schonzeiten und Mindestmaße für einige Fisch- und Krebsarten geändert, diese haben seit 20. März 2010 ihre Gültigkeit.
Fischereischeininhaber müssen ihren Fischereischein jedoch nicht ändern bzw. erneuern lassen.
Wenn Sie noch weitere Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Rot an der Rot, Frau van der Schoot (Zimmer 2), Tel. 08395-9405-11.
Ihr Bürgermeisteramt
