KEINE AUSKÜNFTE ÜBER EINREISEBESTIMMUNGEN DURCH RATHAUSMITARBEITER
Da sich in letzter Zeit immer häufiger Bürger im Passamt über Einreisebestimmungen erkundigen wollen, teilt das Passamt folgendes mit:
Die Passbehörde ist nicht zur Erforschung von Reisezielen verpflichtet und die Amtspflicht erstreckt sich zunächst nur auf die Ausstellung gültiger Reisedokumente. Zudem ist es im Bereich des Reisevertragsrechts primär die Pflicht des Reisenden, die entsprechenden Reisepapiere zu beschaffen und sich über die jeweiligen Einreisebestimmungen kundig zu machen. Gegebenenfalls hat ein eventuell betreuendes Reisebüro vertragliche Hinweispflichten zu erfüllen.
Es wird daher dringend allen reisewilligen Bürgern empfohlen, bei Reisen in die USA - aber auch in sonstige Länder außerhalb der EU - die Auskunft der zuständigen Landesvertretungen zu einer eventuellen Visapflicht und den einschlägigen Einreisebestimmungen einzuholen. Zudem stehen auf den Internet-Seiten des Auswärtigen Amtes die Einreisebestimmungen „aller“ Länder:
Bürgermeisteramt
