Festhalle Rot an der Rot
Guten Tag,
Sie wollen eine Veranstaltung in unserer Festhalle abhalten? Herzlich willkommen.
Gerne geben wir Ihnen Auskunft darüber, was alles möglich ist. Bitte nehmen Sie sich etwas Zeit, um dieses Info-Blatt zu lesen.
Die Festhalle kann im Gesamten oder nur im Foyerbereich angemietet werden.
Bei einer Foyerveranstaltung ist eine Belegung bis 60 Personen möglich. Wenn Sie Ihren Gästen etwas weniger Beinfreiheit zumuten können ist auch eine Bestuhlung bis zu 72 Personen möglich.
Sie empfangen Ihre Gäste an der schönen Theke mit einem Glas Sekt. Anschließend bieten Sie Kaffee und Kuchen sowie gekühlte Getränke. Gegen Abend bringt ein Partyservice ein kaltes oder warmes Buffet und baut dies auf der Glasplatte der Theke auf. Alles was sie hierzu brauchen, Gläser, Teller, Besteck, Kaffeegeschirr, Kühlschränke werden Ihnen in der Halle bereitgestellt. Selbstverständlich gibt es auch eine Geschirr- und eine Gläserspülmaschine. Den Partyservice können Sie selbst frei wählen. Es ist allerdings erforderlich, dass die Speisen fertig zubereitet angeliefert werden und nur noch angerichtet werden müssen. In der Halle steht eine Warmhalte- und Anrichtküche zur Verfügung, keine Küche in der für eine größere Anzahl von Personen gekocht werden kann.
Die Getränke bestellen Sie oder nach Absprache Ihr Partyservice/Wirt über die Gemeinde Rot bei einem der beiden Getränkemärkte in Rot an der Rot BeJo, Poststraße 9, 88430 Rot, Telefon 08395/93313 oder
Gust, Poststraße 8, 88430 Rot, Telefon 08395/1272
Die Abrechnung der Getränke erfolgt mit 1 % Bearbeitungszuschlag ( mind. 4 €) über die Gemeindeverwaltung an Ihren Partyservice/Wirt. Wein, Sekt und Spirituosen können Sie beziehen, woher immer Sie auch wollen.
Wie können Sie die Halle belegen?
Sie erkundigen sich auf dem Rathaus, ob der gewünschte Termin noch frei ist und veranlassen eine Vorreservierung. Danach besorgen Sie sich einen Partyservice bzw. Wirt. Dieser muss bereit sein, als Veranstalter gegenüber der Gemeindeverwaltung aufzutreten und innerhalb von 14 Tagen einen Vertrag über die Veranstaltung abzuschließen. Liegt der Vertrag vor, ist die Veranstaltung für Sie gebucht. Sie bestellen nun bei dem Partyservice oder/und beim Getränkelieferanten was immer Sie wollen und der Geldbeutel hergibt. Etwa 2 Tage vor der
Veranstaltung vereinbaren Sie einen Termin mit uns damit Sie in die restlichen Geheimnisse der Halle eingewiesen werden können. Jetzt erhalten Sie auch 2 Schlüssel für die Halle. Die Getränke werden am Tag vor der Veranstaltung in die Kühlzelle gestellt. Die Hallendekoration dürfen Sie nicht vergessen. Bitte die Wände nicht mit Klebebändern und Nägeln „verzieren“. Eigentlich müsste alles vorbereitet sein – oder hat der Partyservice den Termin nicht aufgeschrieben????
Jetzt endlich kann das Fest steigen.
Alles hat wunderbar geklappt. Aber „was wird des au wieder koschta“?
Kein Problem, auch dieses Geheimnis kann gelöst werden.
Für die Foyernutzung mit Bereitstellungsservice wird eine Grundgebühr von 80 € erhoben. Hinzu kommt die Gebühr für die Nutzung der Theke und der Kücheneinrichtung ohne Warmküche mit 30 €. Für die Warmküche wäre bei Nutzung ein Zuschlag von 20 € zu bezahlen. Die Strom- und Heizkosten werden nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnet. Müllgebühren werden abgerechnet, wenn Sie uns den Müll zur Entsorgung zurück lassen. Sollten Einrichtungsgegenstände beschädigt worden sein, müssen wir diese leider auch auf die Rechnung setzen. Als
krönenden Abschluss müssen wir noch die gesetzliche Mehrwertsteuer verrechnen. Diese Rechnung erhält der Veranstalter gemeinsam mit der Getränkerechnung, also der Partyservice oder Wirt. Von diesem bekommen Sie dann die Gesamtabrechnung für Ihr
mit Sicherheit „gelungenes Fest“ im Foyer der Festhalle in Rot an der Rot.
Wenn Sie die Festhalle im Gesamten anmieten haben Sie selbstverständlich wesentlich mehr Plätze zur Verfügung. Eine Regelbestuhlung mit 168 Plätzen ist immer bestuhlt. Diese Regelbestuhlung kann schnell durch Hinzufügen von 12 Tischen auf 240 Plätze erweitert werden. Sollten Sie noch mehr Platzbedarf haben, ist auch dies mit einer geringen Einbuße an Komfort möglich, und zwar bis zu 300 Plätzen.
Auch für diese Personenzahl ist der Theken- und Küchenbereich als Cateringküche ausgelegt. Im Einzelfall sollte sich Ihr Partyservice oder Wirt jedoch rechtzeitig mit uns in Verbindung setzen. Wegen der Hallenbelegung, dem Getränkebezug und der Schlüsselübergabe gelten die Ausführungen, die bei der Foyerbelegung gemacht wurden.
Bei einer Theater- oder Konzertbestuhlung (ohne Tische) sind 356 Plätze möglich.
Bei einer Anmietung der „Halle im Gesamten“ ist selbstverständlich auch eine Nutzung der Bühne und der Bar möglich. Selbstverständlich kann die Beschallungsanlage und die Bühnenbeleuchtung mit benutzt werden.
Für Schulungen steht in der Halle eine große Leinwand zur Verfügung. Ein Beamer müssen Sie bitte selbst besorgen. Bisher ist ein Internetanschluss bzw. ein Fensehanschluss nicht vorhanden. Sollte sich jedoch ein Bedarf abzeichnen, kann auch hierüber gesprochen werden. Die Kosten, die sich aus einem Fernsehanschluss ergeben (GEZ, GEMA, Verwertungsrechte), müssten von Ihnen getragen und uns nachgewiesen werden.
Bei Bedarf sprechen Sie uns bitte hierauf frühzeitig an, damit die technische Einrichtung ggf. noch geschaffen werden kann.
Die Halle verfügt über eine schöne Terrasse. Sonnenschirme sind vorhanden. Eine Bestuhlung für den Freibereich haben wir (noch) nicht angeschafft. Ihr Getränkelieferant wird Ihnen jedoch gerne Bierbänke, Tische und Stehtische zur Verfügung stellen.
Auch hier stellt sich wieder die Frage nach der Nutzungsentschädigung.
Für die „Halle im Gesamten“ ist eine Grundgebühr in Höhe von 100 € zu bezahlen.
Zusätzlich wird eine Umsatzpacht in Höhe von 10 % erhoben. Für örtliche Vereine und Vereinigungen wird bei kulturellen und vereinsinternen Veranstaltungen die Umsatzpacht auf 5 % reduziert.
Als Umsatz werden betrachtet: Eintrittsgelder, Erlöse aus der Abgabe von Speisen und Getränken durch den Partyservice/Wirt oder Verein, jeweils netto. Der jeweilige Veranstalter (Partyservice/Wirt oder Verein) hat der Gemeinde den Umsatz innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen. Für die Nutzung der Theke und der Kücheneinrichtung ohne Warmküche werden weitere 30 € berechnet. Bei einer Nutzung der Warmküche ist ein Zuschlag von 20 € zu bezahlen. Für die Nutzung der Bar mit Barbetrieb fallen Gebühren von 100 € an.
Die Strom- und Heizkosten werden nach dem tatsächlichen Verbrauch berechnet. Müllgebühren werden abgerechnet, wenn uns Müll zur Entsorgung zurückgelassen wird. Sollten Einrichtungsgegenstände beschädigt worden sein, müssen wir diese leider auch auf die Rechnung setzen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist ebenfalls zu verrechnen.
Diese Rechnung erhält der Veranstalter, also der Partyservice oder Wirt ebenso wie die Getränkerechnung.
Leider ist diese Beschreibung doch wieder umfangreicher geworden als beabsichtigt. Wenn Sie sich bis hierher vorgekämpft haben, sind Sie bestimmt ein ernsthafter Interessent für eine künftige Hallennutzung und wir freuen uns heute schon auf Ihren Anruf zur
Vorreservierung der Festhalle Rot an der Rot am ………………
Standort: Abt-Hermann-Vogler-Straße 6
Kontaktadresse:
Gemeindeverwaltung Rot an der Rot
Klosterhof 14
88430 Rot
Frau Christa Wiest
Tel.: 08395/9405-22
Fax: 08395/9405-30
E-Mail: wiest@rot.de
